3445 Views | 27.07.2010 | 12:01 Uhr
geschrieben von Dominik Krist

PROVEA SA (Cheseaux/Lausanne)

Unbestellte Ware zurückgeschickt, dann Mahnung!

Ich habe ganz genau ein Päckchen von Provea SA bekommen, das ich nicht bestellt hatte, und habe es somit gleich zurückgeschickt und einen Brief beigelegt, indem steht, woher sie meine Adresse überhaupt haben. Ich habe von Provea SA noch nie irgendetwas gehört oder auch bestellt.

Jetzt (obwohl ich das Päckchen zurückgesendet hatte) kam eine Mahnung per Post. Anscheinend sei ich ein Kunde sogar mit Kundennummer und dergleichen. Habe auf der I-Netpage geschaut und wollte das klären, aber da ich ja nicht mal zu meiner Kundennummer einen Kundenzugang habe, bleibt mir dieser Weg auch fern.

Auf der Mahnung werden plötzlich aus 5 € 50 €! Finde das komisch, dass sie die Dreistigkeit überhaupt erwägen, mich anzuschreiben, obwohl ich ihr Paket zurückgeschickt habe. Werde morgen eine Anzeige bei der Polizei erstatten!

Mit freundlichen Grüßen

Kristus

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Kommentare und Trackbacks (6)


27.07.2010 | 16:36
von ReclaBoxler-1428711 | Regelverstoß melden
Wenn ich keine Ware bestellt habe, wie komme ich dann dazu, ein Paket oder Päckchen anzunehemen? Das lasse ich doch gleich per "Annahme verweigert" zurückgehen. Wieso haben Sie das Päckchen dann überhaupt angenommen? Oder hat das jemand aus der Nachbarschaft angenommen?

30.07.2010 | 06:14
von ReclaBoxler-3527978 | Regelverstoß melden
Das habe ich auch gemacht! Gleich Annahme verweigert und den Brief beigelegt. Also, mitangeheftet, da der Postbote kurze Zeit hatte! ;-) Aber dann so etwas!

30.07.2010 | 09:53
von ReclaBoxler-2617115 | Regelverstoß melden
Dann antworten Sie den Herrschaften noch ein letztes Mal, dass Sie die Annahme der nicht bestellten Ware verweigert haben und das Päckchen ungeöffnet zurück gesandt wurde. Machen Sie denen eindeutig klar, dass Sie nie etwas bestellt hatten und auch weiterhin nie etwas dort bestellen werden.
Sollten noch weitere Mahnungen folgen, werden Sie einen Anwalt einschalten.

09.09.2010 | 21:19
von Dominik Krist noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben nochmals Mahnung bekommen, aber darauf nicht reagiert!


20.10.2010 | 16:46
von Michael B. | Regelverstoß melden
Hallo!

Das Gleiche ist uns auch passiert. Schön ist natürlich, wenn man schon frühzeitig reagiert und die Annahme verweigert. In meinem Fall habe ich nicht so genau hingeschaut, bei der Annahme, weil ich ein Paket erwartet hatte.

Ist aber auch egal: unbestellte Ware muss weder bezahlt, noch zurückgeschickt oder aufbewahrt werden.

Wir haben das Paket dennoch zurück geschickt und Email-Kontakt mit Provea aufgenommen, um das Missverständnis zu klären. Leider alles sinnlos. Provea besteht weiterhin auf Bezahlung.

Mitlerweile bekommen wir schon seit fast ein Jahr in unregelmäßigen Abständen Mahnbriefe (inzwischen vom einem Inkasso-Büro). Dabei die Ruhe zu bewahren, ist gar nicht so einfach. Geholfen haben mir dabei folgende Links der Verbraucherzentrale.

Abzocke im Internet www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ127892902227025/SES54137378/link461691A.html

Und wenn Sie reingefallen sind. www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ127892902227025/SES24965950/link462131A.html

Mahnungen von Rechtsanwälten oder Inkassobüros www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ127892902227025/SES26741855/link462351A. html

Ich wünsche allen Opfern von Provea und gleichartigen Firmen Durchhaltevermögen und die nötige Gelassenheit!

Mit virtuellen Grüßen,
Michael.

20.08.2013 | 12:24
von Dietmar Hartmann | Regelverstoß melden
Man kann das getrost alles ignorieren, ob es von provea kommt oder von einem Inkasso-Büro ist unbedeutend. Nur wenn etwas in einem "gelben" Brief kommt und Amtsgericht oder Mahngericht drauf steht, öffnen, kopieren, das Kreuzchen an der richtigen Stelle machen und den Widerspruch an das Mahngericht zurück senden.

Alles andere ist Nonsens. Nach einem so eingelegten Widerspruch gegen die Forderung ist fast immer Ruhe. Hartnäckige schreiben dann noch Mal mit einem formlosen Beibrief, den man unterschreiben soll, um den Widerspruch zurück zu nehmen. Ignorieren!



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