Bonus Strom GmbH (Fahrdorf)
Keine Antwort auf Kündigung trotz mehrmaliger Aufforderung
BONUS Nummer 68488
Meine Kündigung vom 18.03.2010 und meine Schreiben vom 14.-15. und 17.04.2010.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die bisherige umfangreiche (und einseitige) Korrespondenz.
Leider haben Sie es bisher nicht für nötig gehalten, mir eine ordentliche Kündigungsbestätigung oder Eingangsbestätigung zu meiner Kündigung vom 22.03.2010 zukommen zu lassen (per Einschreiben/Rückschein). Meinem neuen Stromanbieter (Antrag) haben sie jedoch komischerweise ein Ende des Vertragsverhältnisses zum 31.10.2010 mitgeteilt - das hat wohl funktioniert.
Auch wenn sich Ihre AGB zwischenzeitlich geändert haben, so hat dies keinen Einfluss auf das bestehende Vertragsverhältnis. Es galten die AGB bei Vertragsabschluss (hier: 2008). Neue AGB gelten daher ausschließlich bei Neuverträgen oder Vertragsverlängerungen. Dies war hier jedoch nachweislich nicht der Fall.
Eine automatische Verlängerung des Liefervertrages trifft daher auf den bestehenden Vertrag keinesfalls zu.
Der Vertrag besteht seit 01.11.2007 und wurde am 18.09.2008 einmalig verlängert. Die Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ist daher Ende September 2009 erreicht. AGB: "Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen möglich, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit."
Die Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende war somit rechtmäßig.
Ihr Verhalten, auf meine Schreiben überhaupt nicht zu reagieren und meine Kündigung einfach zu ignorieren, ist ungeheuerlich.
Dazu kommt noch die schlechte Erreichbarkeit Ihrer kostenpflichtigen Hotline - mit einem solchen Verhalten wird man wohl nicht bestehen können. Auch wenn der Kunde erst mal den Ärger mit Ihnen hat, so entgeht Ihm dies auf Dauer nicht...
Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, den ordentlich gekündigten Vertrag zum 01.07.2010 zu beenden und mir dies schriftlich (kurzfristig) mitzuteilen.
03.05.2010 | 09:42
Abteilung: Kundenservice / Rechnungsteam
Sehr geehrte Frau Zahn,
bezug nehmend auf Ihr Anliegen teilen wir Ihnen nach Überprüfung mit, dass wir aus Kulanz einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zustimmen.
Hierzu erhalten Sie ein gesondertes SChreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechnungsteam/Kundenservice
Irrtum. Wenn Sie nicht widersprochen haben, gelten die neuen AGB's als akzeptiert. Vermutlich haben Sie schlichtweg die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Der 31.10. ist doch nicht mehr lange hin und die Einstellung der Versorgung wurde Ihrem neuen Versorger ja bereits bestätigt. Daher kann ich kein Fehlverhalten erkennen.
Einfach neuere AGB für Bestandverträge unterschieben, ist ja nun auch nicht die feine englische Art. Ich denke, so ein Verhalten, auch wenn es juristisch "legal" sein sollte, ist schlichtweg verwerflich. Dies zeigt doch, wie wir langsam von der Realität abtriften und dies als normal (=kein Fehlverhalten) ansehen.
Es kommt hier doch konkret darauf an, wann sich die AGB hier geändert haben sollen. Hat der Kunde diese auch mitgeteilt bekommen und ist dies nachzuweisen?
So einfach, wie es Herr Hansen hier schildert, ist es leider nicht. Man könnte meinen, Bonus Strom hat hier selbst geantwortet.
1. Bonusberechnung war und ist für mich nicht nachvollziehbar
2. Minimaler Bonusrabatt und daher für mich Augenwischerei
3. Sehr schlechte Erreichbarkeit/Reaktion auf eMail und Faxkorrespondenz
4. Teilweise schlechte Erreichbarkeit der kostenpflichtigen Hotline (Warteschleife = Kosten)
5. Unüblich lange Vertragslaufzeiten (zwölf Monate)
6. Verlangt bei eigener monatlicher Überweisung der Abschlagsbeträge eine zusätzliche „Gebühr“ von 0,50 EUR
Also – vor einem Wechsel zu BONUS Strom gut überlegen. Für mich NIEMALS WIEDER!
Beschwerde ist gelöst.