Von GermanOffice beantwortete Beschwerde. | 1020 Views | 31.01.2010 | 10:42 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1742863

GermanOffice (Rheinbach)

Bestellt - Überwiesen - Lieferung angekündigt - Insolvenz

Ich habe am 28.12.2009 unter der Bestellnummer 2009121165088 einen Sony Camcorder zum Preis von 212 EURO bestellt und per Vorkasse bezahlt.

Am 06.01.2010 wurde laut Mitteilung der Zahlungsewingang vebucht und der Artikel laut Mitteilung am 11.01. in die Versandvorbereitung gegeben.

Seitdem erfolgte, trotz zweimaliger Nachfrage, keine Nachricht und keine Lieferung.

Jetzt habe ich auf der Homepage gelesen, dass die Firma einen Insolvenzantrag gestellt hat.

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Meine Forderung an GermanOffice: Lieferung des Sony Camcorders oder Rückzahlung von 212 EURO


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.02.2010 | 11:46
Firmen-Antwort von: GermanOffice
Abteilung: Insolvenzen

Guten Tag zusammen,

ich bin der vom Amtsgericht Bonn bestellte vorläufige Insolvenzverwalter und seit dem 29.01.10 in dieser Eigenschaft tätig.

Eine große Bitte vorab:

Es bringt nichts, das Insolvenzgericht oder mich mit telefonischen Anfragen zu bombardieren. Das Insolvenzgericht, insbesondere der bereits schon genannte Herr Gruber, kann nichts zu der Lösung Ihrer Problem beitragen.

Daher sollten Mitteilungen nur auf schriftlichem Weg (Mail/Fax/Brief) ausschliesslich an mein Büro gerichtet werden.

Mail: rae-bonn spider monkey dhpg.de
Fax: 0228/81 000 820
Brief: DHPG Rechtsanwälte Peter Staroselski Godesberger Allee 125-127 53175 Bonn

Anfragen können leider nicht individuell beantwortet werden. Ihre schriftlichen Mitteilungen helfen mir aber dabei, die notwendigen Daten der Gläubiger für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zu sammeln. Die Liste auf Google habe ich bereits gesehen und werde sie verwenden.

Derzeit steht noch nicht fest, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Ich verschaffe mir gerade einen Überblick über die Situation des Unternehmens. Die Mitarbeiter von German Office sind dabei sehr kooperativ. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt, der Shop ist offline. Weder für den Betriebsinhaber noch für die Mitarbeiter bestehen Zugriffsmöglichkeiten auf das Bankkonto.

Den Kunden, die bestellt und bezahlt, aber keine Ware bekommen haben, kann ich leider keine großen Hoffnungen machen. Ich muß zur Zeit (vorbehaltlich einer näheren rechtlichen Prüfung) davon ausgehen, dass die geleisteten Zahlungen - sofern noch vorhanden - für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in die sog. Insolvenzmasse einfliessen werden. Die Forderungen können dann zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Sofern noch Masse vorhanden ist, wird eine Insolvenzquote an die einzelnen Gläubiger verteilt. Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass es im Verfahren German Office eine Quote geben wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auch hier keine individuellen Fragen beantworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Staroselski

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Kommentare und Trackbacks (4)


31.01.2010 | 10:52
von Peter Schneider | Regelverstoß melden
Sie werden auf das Geld verzichten müssen. Schreiben Sie das Geld schon mal ab und die Ware werden Sie auch nicht erhalten.

06.02.2010 | 18:35
von ReclaBoxler-1742863 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Forderung wurde beim Onsolvenzverwalter angemeldet.


08.02.2010 | 08:43
von Mike | Regelverstoß melden
Zitat: "Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt, der Shop ist offline."

Der Onlineshop German Office ist noch immer online! Ich war sogar eben in meinem Kundenaccount! (Wenn wirklich offline wohl nicht möglich!)

Mal ganz davon abgesehen, dass Kunden der oben genannten Firme sogar einen Inkassaovermerk anstatt eines Stornos haben, sollen diese ehrlichen Kunden, die schon bezahlt haben, nochmel zur Kasse gebeten werden?

Einfach mal auf den laufendem halten wäre angebracht bei einem Delikt mit über 700 Geschädigten und einem Gesamtschaden von über 200000€ wohl ungern mit derartigen Ausagen konfrontiert werden wollen ;)

Hier nochmal ein Link der Betroffenenliste:
spreadsheets.google.com/ccc?key=0AgqP0y8iN_xKdGlVN0IwS3E0MjdYUUhtaXJlZE1pdGc&hl=de

Ich werde im Laufe der Woche wohl noch Strafanzeige stellen, auch wenn das gezahlte Geld wohl nicht mehr den Kunden zurück geführt wird!

14.02.2010 | 11:38
von ReclaBoxler-1742863 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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