Durch CTS EVENTIM endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 364 Views | 14.06.2020 | 20:13 Uhr
geschrieben von Arno Brüers

CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (Bremen)

Keine Erstattung Vorverkaufsgebühr / Kein Gutschein

Bestell-/Kundennummer: Bestellungen Nr. 1991238268 und 1991270676

Einbehalt der Vorverkaufsgebühren bei coronabedingter Absage von Veranstaltungen widerspricht Gesetzestext.

Über Eventim gekaufte Tickets waren für zwei Konzerte, welche coronabedingt durch den Veranstalter am 09.04.20 abgesagt wurden. (nicht verschoben)

SCHLAGWORTE

Sofortige (ebenfalls 09.04.20) Forderung zur vollständigen Rückerstattung des Kaufpreises wurde von Eventim

- mehrfach hinausgezögert

- dann doch (22. bzw. 27. 04. 20) erstattet, jedoch abzgl. Vorverkaufsgebühren

Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht“ wurde von Bundestag und Bundesrat nunmehr verabschiedet.
Dort heißt es (u. a. siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gutscheinloesung-fuer-abgesagte-kulturveranstaltungen-1742434 )
„Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. “

Obwohl also auch die Vorverkaufsgebühren zu erstatten sind oder (nach neuster Rechtslage) zumindest ein Gutschein auszustellen ist, weigert sich Eventim auch nach mehrfacher Aufforderung, dies zu tun.

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Meine Forderung an CTS EVENTIM AG & Co. KGaA: Erstattung des Restbetrages in Höhe von 42,60€ oder Ausstellung eines Gutscheins in gleicher Höhe zur Verwendung bei dem Veranstalter


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


22.06.2020 | 08:43
von Arno Brüers noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der gesamte Betrag (Ticketpreis, Vorverkaufs-, und Buchungsgebühr) wurde an Eventim bezahlt; von diesem Geld hat der Veranstalter nichts erhalten.
Dennoch will mir nun der Veranstalter die einbehaltenen Gebühren erstatten. Dies sollte allerdings Aufgabe von Eventim sein.
Daher betrachte ich die Beschwerde noch nicht als gelöst (habe auch keine Rückmeldung von Eventim erhalten).


06.07.2020 | 09:28
von Arno Brüers noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Veranstalter hat mir mittlerweile auf eigene Kosten die Gebühren erstattet, nicht jedoch CTS Eventim, die die Gebühren vereinnahmt hatten.


27.07.2020 | 09:57
von Arno Brüers endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion der Vorverkaufsstelle!




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