2 Views | 06.02.2020 | 11:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2578846

Zalando.de (Berlin)

Mahnungen trotz vollständiger ordnungsgemäßer Bezahlung

Nachlass für einen Artikel vom Mitarbeiter erhalten, aber offensichtlich nicht im System vermerkt und nicht auf der Rechnung angepasst - nun unberechtigte Forderungen

Aufgrund einer Nachfrage bzgl. eines Nachlasses habe ich für einen Artikel einen Nachlass erhalten. Dieser Nachlass wurde mir zwar schriftlich vom Mitarbeiter bestätigt, aber offensichtlich nicht im System vermerkt und nicht auf der Rechnung angepasst.

SCHLAGWORTE

Dies ist der ausschlaggebende Punkt für das folgende Desaster.

Ich habe im Dez. 2018 "3 Bestellungen" von Zalando erhalten und behalten (bzw. 2, eine von diesen wurde jedoch gesplittet da ein Artikel von einem Zalando Partner bearbeitet wurde). Einkaufswert knapp 600,- Euro.

Diese Bestellungen habe ich nach schriftl. Mitteilung des Nachlasses für den einen Artikel, ordnungsgemäß und exakt/vollständig überwiesen/bezahlt!

Ich habe die Bestellungen des Weiteren separat in 3 Überweisungen mit Nennung der jeweiligen Bestellnummer und sogar Artikelnr. /Warenbezeichnung überwiesen!

Für mich waren diese Käufe daher vollständig abgeschlossen und jegliche Forderung beglichen. ICH BEZAHLE IMMER ZEITNAH MEINE EINKÄUFE! 100%!

Nach nun "über einem Jahr" erhielt ich eine schriftliche "2. Mahnung" zu einer der o. g. Bestellungen. Darüber war ich völlig erstaunt - da ich wie gesagt immer meine Einkäufe bezahlt habe. Also habe ich erstmal in meinen Ordnern recherchiert, daraufhin die Überweisungsbelege rausgesucht und alle Unterlagen per Email an den Kundenservice übermittelt. Apropros Email: "Sämtliche veröffentlichte Email-Adressen und Faxnummern der Firma Zalando sind NICHT FUNKTIONSTÜCHTIG! " Auch dies habe ich bedauerlicherweise erfahren müssen.

Ich erhielt kurze Zeit später eine Antwort auf meine Email. und zwar, dass die Mahnung berechtigt sei und ich den Betrag innerhalb von wenigen Tagen inkl. Mahngebühr bezahlen solle. da es wohl zu einem Buchungsfehler ihrerseits gekommen sei und mir Ende "MÄRZ 2018" (zur Erinnerung: meine Zahlung erfolgte am 09.01.2019!) ein Teil meiner Zahlung zurück erstattet wurde. Auf diese ich wohl bemerkt, jetzt das erste Mal überhaupt aufmerksam wurde - da ich zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Hinweis auf eine Rückzahlung/Erstattung etc. erhalten habe und ich diese daher auch nie zuordnen konnte (es war ja nicht mal der gleiche Betrag, wie der den ich zuvor im Jan. überwiesen hatte).

Ich habe nun weiterhin versucht dem Kundenservice darauf aufmerksam zu machen, dass es eine Vereinbarung über einen Nachlass per Email gegeben hat (1000%) und ich mir den Betrag den ich überwiesen hatte nicht ausgedacht hatte - ich hatte sogar im Verwendungszweck vermerkt: Preis siehe Emailverkehr! Dies wurde bislang nicht beachtet. Und des Weiteren will mir KEINER diesbezüglich Gehör schenken.

Denn der Fehler lag offensichtlich NICHT auf meiner Seite! Ich für meinen Teil, hatte schon damals alles korrekt bezahlt und dass mir 2 1/2 Monate später irgendwas zurückgezahlt wurde, davon wusste ich bis jetzt noch nichts.

Mir geht es einfach um das Prinzip, dass es nicht mein Fehler war, sondern Fehler im eigenen Haus verursacht wurde, des Weiteren wurde die Rechnung für den einen Artikel nicht wie schritl. vereinbart gemindert, eine ordnungsgemäße Zahlung erfolgte ebenfalls - weshalb eine Mahnung/Mahngebühr eine Frechheit ist und dies nicht von mir zu zahlen sein sollte. Den der Firma Zalando nun noch zustehenden Betrag in Höhe von 192,09 Euro (dieser mir ohne mein Wissen erstattet wurde) werde ich selbstverständlich ausgeleichen (hätte ich sämtliche Infos vorher bereits schriftl. erhalten hätte ich dies aus längst erledigt) jedoch sehe ich es nicht ein, einen Betrag von 219,90 Euro (für den nicht angepassten Preis sowie zusätzlicher Mahngebühr) zu zahlen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Zalando.de: Anpassung des vereinbarten Preises, Erlass der Mahngebühr - da nicht mein Verschulden


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!