BEV Insolvenz (München)
ACHTUNG! Das sollten Sie wissen
Bestell-/Kundennummer: Vertrag Nr. 918579
Diese info erhielt ich heute von check24: BEV in Insolvenz! Was ist mit unseren Rückzahlungen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir soeben leider über die Medien erfahren mussten, hat der Energieversorger BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft heute die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Da Sie vor kurzem über unser Portal zur BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gewechselt sind, möchten wir Ihnen in dieser E-Mail kurzfristig erste Antworten auf die wichtigsten Fragen geben.
Was Sie wissen sollten:
Eine ununterbrochene Belieferung mit Strom und Gas ist zu jeder Zeit sichergestellt. Kunden der BEV werden, so der vorläufige Insolvenzverwalter, ab sofort durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert. Weitere Informationen finden Sie hier: www.bev-inso.de/
Was Sie tun können:
Um den Einzug weiterer Abschlagszahlungen zu unterbinden, empfiehlt es sich, bereits erteilte Einzugsermächtigungen zu widerrufen, was selbst 6 Wochen rückwirkend möglich ist. Zusätzlich ist es sinnvoll, Ihre Zählerstände zeitnah abzulesen. Diese Daten sollten Sie dann dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und der BEV mitteilen, um eine korrekte Abrechnung zu erleichtern.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Die Ersatzversorgung wird von Ihrem örtlichen Grundversorger übernommen. Die Lieferung erfolgt zu den eigenen Preisen des örtlichen Grundversorgers, die im Regelfall deutlich teurer sind. Sie haben die Möglichkeit, in einen preisgünstigeren Tarif beim Grundversorger zu wechseln oder aber erneut einen anderen, günstigen Anbieter über CHECK24 zu wählen.
Um Ihnen einen erneuten Wechsel so leicht wie möglich zu machen, haben wir hier die besten Alternativen für Sie zusammengefasst. Als Entschädigung für Ihre unerfreulichen Erfahrungen schenken wir Ihnen zudem 30 EUR in Form eines CHECK24-Gutscheins. Diesen Betrag überweisen wir Ihnen ca. 6 Monate nach erneutem Abschluss und erfolgter Belieferung direkt auf Ihr Konto.
Sollten Sie nicht aktiv werden, rutschen Sie spätestens nach drei Monaten automatisch von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung des Grundversorgers – zu ebenfalls deutlich teureren Preisen. Die Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.