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Liebe ReclaBoxler, wir bitten um Verständnis, das wir diese Beschwerde und alle dazugehörigen Kommentare mit beanstandeten Äusserungen zu Medusa ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht gesperrt haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Text.

Seit geraumer Zeit häufen sich Beschwerden gegen bestimmte Flirt- und Datingportale. Trotz zahlreicher Blogbeiträge und vieler Warnungen in Foren scheinen diese für die Betreiber noch immer eine Lizenz zum Gelddrucken zu sein. Scheinbar kostenlose oder niedrigpreisige Angebote entpuppen sich für den einfachen Nutzer, der die AGBs nicht bis ins kleinste liest, plötzlich als teure Abonnements und lassen die Kassen der Anbieter klingeln. Neben zahlreichen seriösen Anbietern tummeln sich so zunehmend auch potentielle Abzocker in der Branche.

Im September 2008 erreichte uns so die erste Beschwerde. Adressat der Beschwerde war die Betreiberin der Seite flirtcafe.de, die Medusa United Media GmbH mit Sitz in Köln. Unter der Überschrift "Abzockerei" beschrieb ein Kunde seine Enttäuschung und Verwunderung darüber, dass sich seine 14-tätige Probemitgliedschaft automatisch in ein sechsmonatiges Abonnement zum Preis von 116 Euro gewandelt hatte. Ein ebenfalls von ihm beschriebenes Problem mit der Kündigung des Abonnements wurde danach in Hunderten von Kommentaren aufgegriffen und indirekt bestätigt.

Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt dazu: Zu flirtcafe.de erreichen uns mit Abstand die häufigsten Beschwerden!

Das Geschäftsmodell hinter dieser Seite scheint angesichts zahlreicher Beschwerden von Nutzern dieses Portals nicht ausschließlich darauf angelegt zu sein, Flirtkontake zu vermitteln. Möglicherweise irreführend ist die überall im Netz zu findende Flirtcafe-Werbung. Nutzer werden mit einem Gratis-Image gelockt, aber zur Kasse gebeten, wenn sie den Dienst auch nur ansatzweise nutzen wollen. Vor allem drängt sich der Verdacht auf, dass Medusa Kündigungen des Abonnements nicht immer im Sinne der Kunden bearbeitet und vielmehr alles tut, um diese zu verhindern. Auf der Flirtcafe-Internetseite wurde Kunden die E-Mailadresse: stop (at) flirtcafe.de angeboten. Wer diese dann zum Beenden seines Abbonements nutzte, wurde jedoch enttäuscht. In nachfolgenden Streitfällen wurde von Medusa und beauftragten Inkassounternehmen auf die davon abweichenden Flirtcafe-AGBs verwiesen. Einem Kunden schrieb Flirtcafe am 13.01.2009 per E-Mail: ... Gemäß unseren AGBs und zur Sicherstellung Ihrer Identität kann eine Kündigung jedoch nur schriftlich unter Angabe Ihres Namens, Ihrer vollständigen Anschrift, Ihrer registrierten Benutzerdaten und mit Ihrer eigenhändigen Originalunterschrift versehen erfolgen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Vermeidung von Missbrauch sollten Sie Ihrer Kündigung eine Fotokopie Ihres Personalausweises beifügen. [Hervorhebung ReclaBox]

So steht es dort in der Tat recht versteckt als einziger Weg, das Testabbonement zu kündigen. Dies wird natürlich von vielen Nutzern, die sich neugierig registrieren und dabei die AGBs bestätigen, schlicht übersehen. Wer sich online anmeldet geht wohl davon aus, dass er auch online kündigen kann.

Ebenfalls zur Verunsicherung trägt bei, dass es Medusa geschickt versteht, die sehr unterschiedlichen Rechtsbegriffe Kündigungsrecht und Widerrufsrecht zu nutzen. Wer den Dienst auch nur kurz nutzt, wird als kündigungswilliger Flirtcafe-Kunde auf das angeblich hierdurch erloschene Widerrufsrecht verwiesen. Am 4.2.2009 erhielt ein Flirtcafe-Kunde folgende E-Mail: Das gesetztliche Widerrufsrecht ist in Ihrem Fall gem. § 312 d Abs. 3 BGB sowie gemäß unserer AGB rechtswirksam erloschen, da die kostenpflichtigen Leistungen(z.B. Download und Versand von Nachrichten) von Ihnen innerhalb der Widerrufsfrist in Anspruch genommen wurde.

Im Bericht eines Marktbeobachters heißt es: Eine Schar junger aggressiver Player wie [...] FLIRTCAFE führt zur Zeit das nächste Level vor: "1,99 Euro für 14 Tage" - und wer nicht umgehend schriftlich kündigt, der schuldet seiner Singlebörse schnell dreistellige Beträge.

Die Seite singleboersen-vergleich.de schreibt: […] von FlirtCafe.de erhielten wir relativ viele Beschwerden bzgl. Kündigungen, die wohl nicht angekommen sind...

Auch auf Reclabox berichteten viele Kunden, dass angeblich auch schriftliche Kündigungen von Flirtcafe ignoriert wurden, was Medusa energisch bestreitet.

Dennoch: eine einfache Möglichkeit, jeden Streit um die Kündigung zu vermeiden, ist die Zustellung per Zustellungsurkunde, also per Gerichtsvollzieher. Im Gegensatz zu allen anderen Formen der Zustellung, einschließlich des Einschreibens mit Rückschein, ist der Inhalt eines solchen Schreibens von keinem Anbieter bestreitbar. Um diesen Weg zu wählen, muss lediglich die an das betroffene Unternehmen gerichtete Kündigung an die zuständige Gerichtsvollzieher-Verteilstelle gesandt werden.

Beim Erhalt von möglicherweise unberechtigten Forderungen gilt: Ignorieren! Solange es kein gerichtliches Mahnverfahren gibt, muss man nichts tun. E-Mails oder Briefe dieser Anbieter kann man in der Regel unbeachtet lassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg sagt: Ob wirksamer Vertrag oder nicht: Wer einmal Kontakt [...] hatte, muss damit rechnen, mit Mahn- und Inkassobriefen überschüttet zu werden – unabhängig von der individuellen Rechtslage. Mancher hält dem Druck nicht stand und zahlt, obwohl man das gar nicht müsste. [...] Lassen Sie sich nicht von Mahn- und Inkassobriefen einschüchtern.

Die betroffenen Unternehmen scheuen oft die gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen. Dazu wäre ein gerichtliches Mahnverfahren eine Voraussetzung.

Uns ist aktuell kein Fall bekannt, in dem ein Flirtcafe-Kunde einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten hat oder die Forderung direkt eingeklagt wurde. Und das obwohl Medusa und die von ihr beauftragten Inkassounternehmen ihre Forderungen gegenüber Flirtcafe-Kunden teilweise über Jahre hinweg behaupten.

Inzwischen betreffen Flirtcafe auf unserer Seite über 70 Beschwerden mit annähernd 2.000 überwiegend kritischen Kommentaren. Die Vermutung, dass das Geschäftsmodell von Medusa auch auf Abzocke flüchtiger Internetnutzer angelegt ist, liegt also nahe.

Leser der Zeitschrift ComputerBild initiierten die Aufnahme von Flirtcafe in die redaktionell geführte Liste der größten Abzocker. Wenig später war der Eintrag verschwunden. Vorangegangen war die Intervention der die Medusa vertretenden Kanzlei Höcker aus Köln. Das sich Prof. Dr. Ralf Höcker gleichzeitig als Verbraucherschutzanwalt positioniert, entbehrt dabei nicht einer gewissen Ironie. Gefragt scheint sein Rat zu sein. Seine Lexika der Rechtsirrtümer verkaufen sich gut. Sein neustes Werk, ein Lexikon der Internetfallen ist gerade den Nutzern von Flirtportalen als Lektüre zu empfehlen.

Einen Vorwurf müssen sich freilich jene, die sich von Flirtcafe geschädigt fühlen, gefallen lassen. Im Gegensatz zur klassischen Abofalle werden bei Flirtcafe nicht nur die Adressdaten abgefragt. Um auch nur eine Flirt-Nachricht lesen zu können, ist mindestens der Abschluss eines von Flirtcafe so genannten Testabos notwendig. Im Zuge der Aktivierung dieses 14-tägigen Test-Abonnements geben offenbar viele Internetnutzer ihre Kontodaten preis.

Abbuchungen im Zuge des Lastschriftverfahrens lassen sich innerhalb von sechs Wochen ohne großen Aufwand rückgängig machen. Zusätzlich kann die Bank einen Sperrvermerk eintragen, der weitere Einziehungen verhindert.

Die zahlreichen Beschwerden und Kommentare auf ReclaBox belegen, dass viele Flirtcafe-Nutzer offenbar von der automatischen Verlängerung des so genannten Testabos überrascht sind. Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte: Wer ein Probeabonnement abschließt, muss nicht damit rechnen, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag […] fortsetzt.

Eine Möglichkeit Überraschungen dieser Art zu vermeiden, ist die Installation des Firefox Add-ons WOT. Das von den Kundenerfahrungen anderer Internetnutzer gespeiste System warnt nach kurzer Installation vor dem Besuch umstrittener Seiten. Beim nächsten Aufruf der Seite www.flirtcafe.de erscheint dann der Hinweis: Diese Seite hat einen schlechten Ruf.

Sich getäuscht fühlende Flirtcafe-Kunden wandten sich auch an das Verbrauchermagazin des Fernsehsenders Sat1. In der produzierten Sendung Akte09 wurde ausführlich über die Geschäftsmethoden der Flirtcafe-Betreiberin berichtet, so über das auch bei uns in vielen Beschwerden und Kommentaren angesprochene mutmaßliche Problem der Profillöschung.

Auch hiernach wurde die Kanzlei Höcker aktiv und erwirkte ein Urteil gegen das Videoportal sevenload, das eine Aufzeichnung der Sendung verbreitete.

Die Kammer stellte darin zugunsten der Klägerin fest: [...] Äußerungen, die Verfügungsklägerin speichere die zum Teil sehr sensiblen Daten eines Internet-Dating-Portals gegen den Löschungswillen ihrer Nutzer weiter und verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen des Telemediengesetzes, können geeignet sein, die Verfügungsklägerin herabzuwürdigen. [...] Die Verfügungsklägerin hat jedenfalls im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung ihrer Geschäftsführerin vom 16.03.2009 glaubhaft gemacht, dass eine Löschung der Inhalte möglich ist.

Ausschlaggebend für das Urteil war der simple Umstand, dass die Behauptung eines in der Sendung auftretenden Zeugen, er könne sein Profil auf Flirtcafe nicht löschen, nicht hinreichend belegt werden konnte.

Nach neuer Rechtssprechung beispielsweise des Landgerichts Köln, reicht es, den Betreiber eines Forums durch begründetes Anwaltsschreiben von der Möglichkeit eines Rechtsverstoßes in Kenntnis zu setzen. Nach Ansicht der Kölner Richter genügt es, wenn der Betreiber die Gründe kennt. Die Meinungs- oder Pressefreiheit gewichtete das LG Köln dagegen gering.

Wie auch andere Forenbetreiber können wir nicht den Wahrheitsgehalt jeder einzelnen Aussage in Beschwerden und Kommentaren überprüfen, während unsere User und wir als Betreiber nach derzeitiger Rechtslage dafür haftbar gemacht werden können. Wir haben uns deshalb entschieden, die zahlreichen Beschwerden über Flirtcafe von unserer Seite zu nehmen und an deren Stelle diese redaktionelle Notiz zu setzen.

Wir sind überzeugt, damit im Sinne unserer Nutzer und des Grundgedankens unserer Seite zu handeln, denn die Kritik derer, die sich bei uns beschweren, bleibt so indirekt bestehen, ohne dass wir uns aber der Gefahr aussetzen, nicht in jedem Fall beweisbare und damit eventuell rechtswidrige Inhalte zu verbreiten.

Wahrscheinlich werden die von Medusa und anderen Anbietern genutzten Akquise-Methoden, erst mit Verabschiedung der neuen europäischen Verbraucherrichtlinie gestoppt. Die Richtlinie soll dafür sorgen, dass Verbraucher schon bei Vertragsabschluss klar erkennen können, welche Kosten auf sie zukommen. Dazu setzt die Kommission auf die so genannte Button-Lösung.

Selbstverständlich beobachten wir die Entwicklung in dieser Sache weiter.

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