FROESCH Germany GmbH (Mülheim-Kärlich)
Umzug: Doppelzahlung von Familie mit Baby ein Tag vorher genötigt
FROESCH Koblenz hat Zahlung von Umzug für Rechnung vom 10. August per Überweisung erbeten. Ein Tag vor Umzugstermin wurde zusätzlich Barzahlung von 1.079,00 Euro verlangt, da der französische Mutterkonzern dies fordere
10. August: FROESCH Koblenz stellt Rechnung von 1.079,00 Euro für Umzug. Bezahlung per Überweisung abgesprochen, als Beleg wird der Überweisungsbeleg des Kunden akzeptiert, Nachweis des Zahlungseingangs bei der Buchhaltung von FROESCH nicht erforderlich.
10. August: Überweisung von 669,00 Euro; Valuta 11. August. 410,00 Euro Valuta 14. August.
10. /14. August: Überweisungsbelege an FROESCH geschickt, Empfang von Froesch bestätigt.
14. August abends: Der Geschäftsführer, Herr A. D. erklärt, dass er gemäß Weisung seines franz. Mutterkonzerns von mir die erneute Zahlung von 1.079,00 Euro verlangen müssen, obwohl die Überweisungsbelege korrekt seine. Er dürfe sich nicht an die Zusage seines Unternehmens halten.
Eine Beschwerde beim französischen Mutterkonzern ist erfolglos, da dieser sich weigert, die auf Deutsch geschriebene Zusage von FROESCH zur Kenntnis zu nehmen.
14. /15. August: Wir haben ein 2 Monate altes Baby und können nicht wohnungslos bleiben. Ich leihe mir von Freunden 1.079,00 Euro und übergebe das Geld am 15. dem Umzugsteam; dann erfolgt die Auslieferung.
16. August: Ich fahre zum örtlichen Umzugsunternehmen von FROESCH in Großenbeeren bei Berlin und hole mir die 1.079,00 Euro zurück. Plötzlich waren Zahlungseingangsnachweise nicht mehr nötig.
Fazit: Das Ganze war ein Spiel von FROESCH, vermutlich als Retourkutsche, da ich ungerechtfertigte Zusatzkosten um 280,00 Euro reduziert habe. 410,00 Euro nachträglicher Lagerkosten sind aber an mir hängengeblieben. Der Hauptgeschädigte ist der Kunde.