3366 Views | 15.11.2009 | 19:36 Uhr
geschrieben von Anja H.

Planet49 GmbH (Sulzbach)

Wissensquiz Abzocke?

Im Internet habe ich an einem Wissensquiz und Geschicklichkeitstest von "win-my-car.de" teilgenommen. Musste meine Handy-Nr. angeben und mit einer TAN die Teilnahme bestätigen.

Fakt ist - meine Teilnahme war die Zustimmung eines Abos, welches über meine Handyrechnung berechnet wurde.

Voll dreist! Im ganzen hat mir der Spaß über 50 Euro gekostet. Die haben mir pro Woche 4,99 € berechnet und das einfach so auf meine Handy Rechnung - unglaublich, dass so was möglich ist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Planet49 GmbH: Rückerstattung der kompletten Summe von 50 €


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (15)


16.11.2009 | 07:51
von ReclaBoxler-9126495 | Regelverstoß melden
Was ist daran dreist? Sie haben doch durch Angabe Ihrer Handynummer und der TAN dem Abo zugestimmt, oder? Man sollte, bevor man irgendwelche Daten im Internet eingibt, eigentlich den dazugehörigen Text, bzw. die Vertragsbedingungen durchlesen und da ist im Fall dieser Seite nicht am versteckt zu lesen, sondern klar und deutlich auf der ersten Seite:

*Ablauf: Der Teilnehmer registriert sich mit seiner Mobilfunknummer, und kann dann eine per SMS gesendete TAN eingeben. Erst dann ist der Dienst aktiviert. Danach beantwortet der Teilnehmer 10 Wissens- und mathematische Fragen. Der Teilnehmer, der in einer beliebige Woche bis zum 31.12.2009 die meisten Fragen in der schnellsten Zeit richtig beantwortet, gewinnt den Preis. Jeder User hat einmal die Woche die Chance auf Teilnahme und Erreichen der Quartals-Bestzeit. Der Dienst kostet wöchentlich 4,99 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Der Dienst ist ein Abonnement und kann jederzeit über den Link „Vertrag kündigen” oder über Kontakt gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, verlängert sich der Dienst um eine weitere Woche. Dies wird per SMS mitgeteilt.

Warum haben Sie nicht schon nach einer Woche gekündigt, was ja durchaus möglich ist, sondern haben zehn Wochen mitgemacht?

16.11.2009 | 09:29
von ReclaBoxler-2142267 | Regelverstoß melden
Wer heutzutage noch an jedweder Form von "Gewinnspielen" etc. im Internet teilnimmt, ist selbst Schuld. Seien Sie froh, dass es nur 50,00 € waren!

16.11.2009 | 09:30
von ReclaBoxler-4242294 | Regelverstoß melden
Womit man wieder einmal sieht: Dumme müssen bestraft werden!

16.11.2009 | 13:23
von Forbite | Regelverstoß melden
Na ja... Nun wieder das Thema, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

16.11.2009 | 13:29
von Peter Kupper | Regelverstoß melden
Widersprechen Sie der Rechnung über den Betrag der Firma bei Ihren Handyanbieter, damit er diese Ihnen wieder erstattet, dann muß sich die Firma direkt mit Ihnen auseinandersetzen, was die aber nicht machen, denn der Kostenhinweis muß deutlich sein.

16.11.2009 | 14:44
von ReclaBoxler-6013515 | Regelverstoß melden
Vielleicht kann hier jemand mal einen Link zu dieser Seite einfügen, denn ich finde die Seite nicht.

17.11.2009 | 07:28
von ReclaBoxler-5819395 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6013515

www.winmycar.de

Und da steht ja wirklich groß und deutlich, dass es was kostet und dass es ein jederzeit zu kündigendes Abo ist. Hier geht also wirklich nur um eine Leseschwäche des Beschwerdeführers.

17.11.2009 | 11:10
von Cappo | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter Kupper.
Wie so widersprechen? Wenn sie den BMW gewonnen hätte, dann würde sie sich ja auch nicht beschweren, daß sie die 50 Euro zurück will. Sie hat ja zehn Mal die möglichkeit gehabt, die AGB's zu lesen, denn sie hat zehn Mal mitgemacht.
Hier geht es mal wieder um eine "Beschwerde", die keine ist. Hier geht es nicht um Abzocke, sondern um Dummheit.
Wenn ich die AGB's als gelesen anklicke, ohne nur einen Blick drauf zu werfen, dann müßte einem das Doppelte abgebucht werden.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Cappo

17.11.2009 | 14:21
von Peter Kupper | Regelverstoß melden
Rechtlich hätte die Firma keine Chance. Die Kosten sind zwar verzeichnet, aber nur im Kleingedruckten.

Kein Richter würde den TE zur Zahlung verurteilen. Siehe auch den Zusammenhang mit der sonstigen Nutzlosenabzockbranche.

17.11.2009 | 14:52
von Peter Kupper | Regelverstoß melden
Rechtlich hätte die Firma keine Chance. Die Kosten sind zwar verzeichnet, aber nur im Kleingedruckten.

Kein Richter würde den TE zur Zahlung verurteilen. Siehe auch den Zusammenhang mit der sonstigen Abzockbranche.

17.11.2009 | 15:04
von ReclaBoxler-8164121 | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter Kupper
Sehe ich genauso.
 spider monkey Anja H.
Also, widersprechen und der Dinge harren, die da kommen. Könnte zwar etwas unangenehm werden, weil wahrscheinlich Mahnungen, Inkassodrohung etc. kommen, aber da müssen Sie dann durch. Auf keinen Fall zahlen. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an die nächste Verbraucherzentrale.

17.11.2009 | 16:29
von Tut nix zur Sache | Regelverstoß melden
 spider monkey Anja H.
Wenn Sie sich die Seite nochmal genau ansehen und die AGB's durchlesen, dann sehen Sie, daß Sie das ABO kündigen können und wie. Ihr Geld zurückverlangen, ist eine Sache, es wieder zu bekommen eine andere. ;-)
Sie haben nunmal ein ABO abgeschlossen und die Kosten dafür stehen nun wirklich deutlich genug da. Kündigen Sie das ABO so schnell wie möglich und sehen sie die 50 Euro als Lehrgeld. In Zukunft werden Sie hoffentlich erst die AGB's lesen, bevor Sie irgendwo ein Häckchen hinmachen.

 spider monkey Peter Kupper.
Rechtlich gesehen, würde ich mal behaupten, ist die Firma im Recht, denn die Kosten für das ABO stehen sichtbar neben dem Häckchen, daß man die AGB's gelesen hat. Hier kann man sich nämlich nicht darauf berufen, daß die Kosten erst nach dem Herunterscrollen sichtbar sind.

Und daß man bei so einem Gewinnspiel nix gewinnt, steht auf einem anderen Blatt.

22.01.2010 | 22:56
von Frank | Regelverstoß melden
Ein freund von mir hat ebenfalls dieses Problem. Nur hat er nie an dem gewinnspiel teilgenommen und auch nie eine TAn gesendet bekommen und schon gar nicht bestätigt.
Diese Firma ist also sehr ominös.
Ob da da im übrigen jemals einer etwas gewonnen hat bleibt wohl auch fraglich.

28.01.2010 | 01:51
von ReclaBoxler-2522378 | Regelverstoß melden

Mir ist genau das Gleiche passiert. Von einem Abo mit wöchentlichem Einsatz war nirgends etwas angegeben. Sie haben sich einfach von meinem Handyguthaben bedient und mehrfach 4,99Euro geplündert.

Ich wurde damit geködert, dass ich angeblich der 100 000 ste Besucher dieser Seite wäre (meine Stadt.de) ! Das ist die reinste Abzocke und ich verstehe nicht, wieso mein Telefonanbieter (Vodafone) so etwas zulässt.

Nun bin ich noch vorsichtiger, wer weiß, wo überall solche Abzockfallen lauern. Natürlich sind damit auch die seriösen Unternehmen betroffen, wenn niemand sich mehr traut, irgendwelche Daten preiszugeben.



16.11.2010 | 15:21
von Girogio | Regelverstoß melden
Schade, dass das möglich ist. Bin selber drauf reingefallen oder wie hier die meisten schildern, zu blöd, um zu lesen. Bin eigentlich davon ausgegangen, dass man einen Vertrag nur per Unterschrift leistet, aber dies ist ja wohl aufgehoben worden.
Vertraue nur dir und keinem anderen, jeder will dir nur ans Geld. Danke wunderbare Welt!



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!