219 Views | 19.12.2017 | 14:42 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5212589

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Gutscheinbedingungen ändern sich während der Buchung

Bestell-/Kundennummer: CSSBBK

Nach Gutschein-Teileinlösung (Gutschein bis Ende 2021 gültig), wird nun der Restwert auf ein Jahr beschränkt.

Habe eine Gutscheinkarte teilweise einlösen wollen, wie auch vorher schon mehrfach (Rewe-Aktion Ende 2016, vergünstigte Bahn-Gutscheinkarten). Bislang wurde der Restwert immer mit neuem Gutschein und alter Gültigkeit (Ende 2021) per E-Mail bestätigt. Mit der Teil-Einlösung einer weiteren Gutscheinkarte nach Fahrplanwechsel 12/2017 wird der Restbetrag nun aber auf ein Jahr begrenzt, was mich deutlich schlechter stellt, als die dem gekauften Gutschein zugrunde liegenden, dort aufgedruckten, Bedingungen. Warum ändert die Bahn die selbst gesetzten AGB so einseitig zu Lasten des Kunden? Beim Abgleich des Gutscheincodes durch die Bahn muss doch auch die Gültigkeit des Gutscheins ans Bahn-System mit übertragen werden?

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Aufhebung der Gültigkeitsbeschränkung des Gutscheins bzw. Verlängerung bis Ende 2021.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


27.12.2017 | 10:55
von ReclaBoxler-5212589 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lt. Reclabox hat die Dt. Bahn die Kommunikation mit Ihrem Dienst grundsätzlich abgelehnt. Warum die Beschwerde mit Antwort-Erwartung durch Reclabox aufrecht erhalten wird, weiß ich nicht.




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