479 Views | 25.09.2017 | 10:20 Uhr
geschrieben von Christian VS

Booking.com B.V. (Amsterdam)

Hotel storniert mit falschen Angaben, Booking.com akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 1139190673

Hotel behauptet, wie seien nicht angereist und storniert ohne Rückzahlung, Booking.com akzeptiert, obwohl wir den Checkin nachweisen können.

Das Balmore Guest House wirbt mit Bildern in Booking.com, die helle, moderne Zimmer und Bäder zeigen. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Dazu waren die Betten mit zerknitterten Bezügen/Laken, die benutzt wirkten, ausgestattet. Das Badezimmer war mit einem kleinen 50er-Jahre Gästetoiletten-Becken ausgestattet. Das Zimmer insgesamt staubig. WLAN trotz der Beteuerung des sogenannten Hotelmanagers nicht erreichbar. Eine verfügbare Steckdose war mit Mehrfachsteckerverlängerung am Nachttisch des Hauptbettes für Lampe, Wasserkocher, Fön und Handyladegeräte etc. vorgesehen. Auch unter Brandschutzaspekten ein No-Go.

SCHLAGWORTE

Nach langen Diskussionen mit dem Hotelmanager bot dieser einen Check-out an und stellte eine Rückzahlung in Aussicht. Er müsse dazu aber am nächsten Morgen einen Kompetenzträger dazu ansprechen. Als wir auf der Straße standen, hat er schnell das Schild "No Vacancies" entfernt. Am kommenden Morgen erhielten wir eine Nachricht von Booking.com, dass die Buchung vom Hotel storniert sei, weil wir dort nicht erschienen wären. Wir haben dem widersprochen und darauf verwiesen, dass wir einen Nachweis unseres Checkins hätten. Booking.com wollte dem nachgehen, hat uns dann aber mit dem Hinweis auf die Bedingungen bei Storno verwiesen. Anscheinend interessierte Booking.com nicht, dass die Stornierung seitens des Hotels mit falschen Angaben und nicht durch uns erfolgte. Da wir auch im Internet verfolgen konnten, dass in dem Hotel kein Doppelzimmer mehr verfügbar war, ist offenkundig, dass eine sofortige Weitervermietung erfolgt ist und jetzt versucht wird, doppelt zu kassieren, was dem Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung entspricht.

Von Booking.com sind wir sehr enttäuscht und werden uns zukünftig immer auch nach anderen Anbietern umschauen, denn so ist keine vertrauensvolle geschäftliche Beziehung möglich.

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Kommentare und Trackbacks (2)


02.10.2017 | 11:49
von Christian VS noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang hat sich Booking.com nicht gemeldet. Nachdem Sie ja schon nicht auf meine Auflassungen noch in Schottland geantwortet haben und mir lediglich Standardphrasen gesendet haben, würde es mich wundern, wenn sich so etwas wie Kundenorientierung und Kundenschutz zeigen würde. Für mich scheint es so, dass gerne doppelt kassiert wird und das zu Lasten des "Kunden" und billigend in Kauf genommen wird, dass Unterkunftsanbieter mit falschen Versprechen über Booking.com werben.


16.10.2017 | 13:11
von Christian VS noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Booking.com arbeitet nicht nur gegen die Interessen der Buchungskunden, sie reagieren auch nicht auf Reklamationen und berechtigte Einwände. Statt dessen senden Sie weiterhin unverfroren ihre nervenden Mailwerbungen, obwohl ich da bereits vor Wochen um Unterlassung gebeten habe. Vielleicht ein Fall für die Werbemissbrauchtsstelle des Landes/Bundes.




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