510 Views | 09.06.2017 | 17:17 Uhr
geschrieben von Johannes R.

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

EBay / PayPal Käuferschutz- als Verkäufer wird man vernachlässigt

Guten Tag zusammen,

SCHLAGWORTE

zu meinem Fall:

Ich bin ein privater Verkäufer bei eBay und habe ein neues Playstation-Bundle verkauft (Wert 299,- Euro) und die Zahlung über PayPal zugelassen. Der Käufer wollte den Artikel nach Armenien versendet haben, woraufhin ich den Artikel versichert per DHL versendet habe. Der Artikel war bei Versand – wie in der eBay-Auktion beschrieben – neu und originalverpackt sowie stoßfest mit Luftpolsterkissen und Zeitungspapier umhüllt, was mein Vater bezeugen kann.

Als nach circa vier Wochen der Artikel beim Käufer ankam (gemäß Versandtracking), stellt dieser sofort einen Käuferschutzantrag und sendet ein paar Tage später Fotos an eBay, welche u. a. einen geöffneten Playstation-Karton (Siegel der Kartons, in dem sich die Playstation befindet durchtrennt) zeigen. Daraufhin verlangt er eine Rückgabe des Artikels, da dieser angeblich nicht wie beschrieben versendet worden sein soll.

Da ich keine Rücknahme in der eBay-Auktion angeboten habe und meine vertraglichen Pflichten erfüllt habe, erkläre ich dem Käufer, dass der Schaden nur nach dem Versenden entstanden sein kann und empfehle ihm einen Versandschaden bei DHL zu melden (dies kann laut DHL nur der Empfänger des Pakets durchführen und die Meldung muss schriftlich erfolgen).

Der Käufer gibt daraufhin an, dass der Schaden an DHL gemeldet wurde und DHL die Forderung abstreitet. Er kann allerdings keinen Nachweis dafür liefern, dass – wie empfohlen – eine schriftliche Schadensmeldung durchgeführt wurde und auch keinen Nachweis einer Antwort seitens DHL liefern.

Ein paar Tage später entscheidet eBay den Fall für den Käufer und PayPal friert den Verkaufspreis auf meinem PayPal-Konto ein.

Als privater Verkäufer auf eBay trägt nach BGB (§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf, auch dargestellt auf www.ebay.de/gds/Versandrisiko-fuer-Kaeufer-und-Verkaeufer-/10000000005717031/g.html) der Käufer das Versandrisiko. Ob der Artikel auf dem Versandweg oder vom Käufer selbst beschädigt wurde, weiss ich nicht. Evtl. wurde das Siegel der Playstation auch bei einer Zollkontrolle durchtrennt, um den Artikel zu prüfen. Diese Risiken sind jedoch vom Käufer zu tragen und entziehen sich meinem Verantwortungsbereich.

Da ich meine Pflichten nach eBay-Grundsätzen und dt. Recht eingehalten habe und den Artikel wie beschrieben und ordnungsgemäß versendet habe, fordere ich daher von PayPal die Freistellung des Kaufbetrages auf meinem Paypal-Konto und von eBay eine Fallentscheidung zu meinen Gunsten.

Sofern sich in den kommenden Tagen keine positive Änderung ereignen sollte, werde ich von nun an diese Plattformen meiden und die Vorgehensweise von ebay/PayPal der Verbraucherzentrale melden. Obwohl ich seit über zehn Jahren (noch!) bei eBay bin, ein 100% positives Feedback-Profil habe, bisher kumuliert 5-stellige Beträge mit PayPal abgewickelt habe, wird in keiner Weise ein Service geboten, Entscheidungen unabhängig von Gesetzen getroffen, wodurch ich mich als deren Kunde vernachlässigt fühle.

Daher kann ich im Moment nur jedem (eBay-) Verkäufer empfehlen von der Zahlungsmöglichkeit Paypal abzusehen, um sich unnötigen Ärger und Aufwand zu ersparen.

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Meine Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.: Freistellung des Verkaufspreis auf meinem PayPal-Konto.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


02.07.2017 | 14:36
von Johannes R. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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