Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 164 Views | 04.02.2017 | 14:20 Uhr
geschrieben von Rose

Stromio GmbH (Kaarst)

Preiserhöung EEG Umlage /Sonderkündigungsrecht

Bestell-/Kundennummer: 12316642

Gleich nach der ersten Ja-Abrechnung Preiserhöhung auf der Abrechnung! Nicht ein extra Schreiben!

SCHLAGWORTE

Das ist nicht geschehen und somit habe ich am 18.01.2017 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Stromio /Grünwelt will diese Sonderkündigung allerdings nicht akzeptieren und bestätigte mir die Kündigung zum 31.12.17. Stromio beharrt darauf, dass mir kein Sonderkündigungsrecht zusteht und die Erhöhung und weitergabe der EEG-Umlage, KWK, §19 StromNEV, Umlage LAV und Offshore § 17 EnWG ohne Benachrichtigung und Sonderkündigung zu akzeptieren ist, weil es Steuern und hoheitliche Abgaben sind. Auf die Urteile des LG Düsseldorf Az: 14d O 04/15 habe ich hingewiesen (auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist).
Ebenso hat der EuGH so eine Klausel Preise einseitig anheben zu können für nichtig erklärt. Stromio beharrt darauf das, dass Urteil des LG Düsseldorfs noch nicht rechtskräftig ist! Nach der gängigen Rechtsprechung wird auch der BGH dieses Urteil bestätigen falls sich Stromio wirklich traut vor den BGH zu ziehen! . Ich verstehe auch nicht, wie man nach mehreren verlorener Instanzen noch so eine Arroganz als Anbieter haben kann.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sonderkündigung/Preiserhöhung zum 28.02.2017 akzeptieren!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2017 | 14:13
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Der geschilderte Sachverhalt wird bereits unter ID: 135690 bearbeitet. Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Daher bitten wir Sie die vorliegende Beschwerde als gelöst zu kennzeichnen.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.02.2017 | 17:35
von Rose gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


13.02.2017 | 17:35
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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