Von DEW21 beantwortete Beschwerde. | 847 Views | 26.05.2016 | 11:38 Uhr
geschrieben von Aki Tark

DEW21 (Dortmund)

Dubiose, unseriöse Abrechnungen der DEW21

Bestell-/Kundennummer: Vetragskonto: 314588868

SCHLAGWORTE

Für meine neue Wohnung (Einzelperson), bekam ich von der DEW21 Post zugeschickt. Darin wurde mir mitgeteilt, dass ich Kunde (Gas, Strom) sei. Obwohl ich mit der DEW21 keinen Vertrag abgeschlossen habe und dem Schreiben auch widersprach, hatte ich folgend nur noch Probleme mit denen. Ich habe mich mehrfach telefonisch, per E-Mail und sogar über Facebook beschwert, das ganze brachte leider nichts. Obwohl ich dann zähneknirschend die viel zu hohen Gebühren bezahlte (ich war nicht eingezogen, aufgrund vielfältiger Gründe), bekam ich eine Abschlagsforderung mit Mahnung von der DEW21 zugeschickt. Ich weigerte mich das zu bezahlen und mir diese Kosten zu erklären. Daraufhin bekam ich weitere Post, die Kosten wurden immer mehr (weitere Mahnkosten, aber keine Erklärung). Die Krönung war ich, dass ich zuletzt eine weitere Post erhielt, wo von mir eine weitaus höhere Summe gefordert wird. Die DEW21 arbeitet sehr unseriös, meiner Meinung nach. Ich habe die Bundesnetzagentur gebeten, sich der Sache anzunehmen. Die Agentur schrieb mir zurück, dass die DEW21 es nicht für nötig erachte auf deren Schrieb zu reagieren. Von daher überlege ich nun, entweder die Schlichtungsstelle energie einzuschalten oder direkt mich an einen Juristen zu wenden. Sowas habe ich noch nie erlebt.

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Meine Forderung an DEW21: Teilweise Rückerstattung, der viel zu hohen Gebühren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.06.2016 | 11:49
Firmen-Antwort von: DEW21
Abteilung: DEW21

Sie haben von uns am 27.05.2016 ein erklärendes Schreiben und am 01.06.2016 eine entsprechende Email erhalten. Einen öffentlichen Schlagabtausch werden wir, insbesondere zu Vorgängen die nicht unserem Unternehmen anzulasten sind, nicht vornehmen. Insofern haben Sie bitte Verständnis, dass wir auch zu Ihrem Schutz keine öffentlichen Angaben zu Vertragsverhältnissen o. ä. machen werden.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Thorsten Kusnierz

Zentraler Koordinator BSM

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Kommentare und Trackbacks (10)


26.05.2016 | 14:48
von Phönix | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Tark,

offensichtlich beliefert DEW21 den Dortmunder Bereich und hat somit ein Monopol. Von dort werden die Leitungen etc. bereitgestellt und es erfolgt bei Anmeldung bzw. durch Mitteilung Ihres Vermieters eine Nachricht an den Energielieferanten zu Ihrem Einzug. Einen Vertrag müssen Sie dann gar nicht abgeschlossen haben - es gibt zumeist eine Vereinbarung zwischen Ihrem Vermieter (Hauseigentümer) und der DEW21. Ob Sie die Möglichkeit haben zu wechseln, das sollten Sie dem Mietvertrag entnehmen.

Wenn Sie Abschlagzahlungen bzw. Rechnungen nicht begleichen, dann erhöhen sich die Kosten. Die Erklärung finden Sie in der Regel im Mietvertrag.

26.05.2016 | 19:16
von Aki Tark noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bekomme immer noch keine Antworten, nur Rechnungen.


01.06.2016 | 08:32
von Aki Tark | Regelverstoß melden
Die Rechnung erhöht sich signifikant. Diese kann ich nicht nachvollziehen. Die Erhöhung hat keine Berechtigung aber der DEW21 ist das scheinbar egal. Ich werde die Schlichtung Energie einschalten. Das scheint bei der DEW21 System zu haben. Dazu kommt, dass das Wort Service für diese Firma ein sehr unbekanntes Wort zu sein.
Aus knapp 30 Euro wurden 60 Euro. Jetzt bin ich bei 110 Euro. Das kann doch nicht deren Ernst sein, dachte ich. Jedoch irrte ich mich. Ich kann jedem nur empfehlen, nicht bei der DEW21 Kunde zu sein.

03.06.2016 | 09:38
von Aki Tark noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.06.2016 | 09:41
von Aki Tark | Regelverstoß melden
Interessante Wendung in der Geschichte.
Jetzt habe ich ein Guthaben, die mir die DEW21 rück erstatten wird.
Die Frage ist nur, warum das nicht vorher geschah und mir die DEW21 noch Manhkosten auf die vorhandene Rechnung, nicht berechtigte Rechnung, drauf addiert hat? Alleine 15 Euro Mahnkosten werden erhoben. Es kann mir niemand weiß machen, dass das seriös ist.
Ich hatte bei denen auch vorher ein Lieferungsvertag für die Gasversorgung. Ich bin mir ziemlich, dass da auch noch Restguthaben sein müsste.

12.06.2016 | 15:23
von Aki Tark noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe noch immer keine antwort auf meine letzte e-mail erhalten.


21.06.2016 | 09:01
von Aki Tark noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es geht mir nicht um einen Schlagabtausch. Ich finde diese Formulierung auch wieder mal typisch für Ihr Unternehmen. Meine Frage ist immer noch, warum überhaupt eine Abschlaggebühr verlangt wurde und ich verlange auch eine Nachprüfung der Gasabrechnungen. Ist das so schwer zu verstehen? Wie oft soll ich das wiederholen?


21.06.2016 | 14:40
von Aki Tark | Regelverstoß melden
Es ist sehr interessant, wie DEW21 sich jetzt bemüht. Bevor ich hier meine Beschwerde öffentlich gemacht habe, habe ich die Gegenseite mehrfach angeschrieben, ohne nennenswerte Reaktion. Ich muß sagen, dass ich richtig froh bin, hier meine Beschwerde plaziert zu haben.

22.06.2016 | 11:45
von Dortmunder Energie- Und Wasser...

Sehr geehrter Tark,

wie oben bereits erwähnt, nehmen wir zu Vertragsverhältnissen und anderen Angelegenheiten in der Öffentlichkeit keine Stellung. Aus diesem Grund haben Sie gestern nochmals eine E-Mail erhalten

Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie anstelle dieser Plattform bitte eine unsere bekannten Anlaufstellen. Sie haben die Möglichkeit uns persönlich in unserem Kundenzentrum am Günter-Samtlebe-Platz zu besuchen, uns Emails an die Emailadressenadressen kunden spider monkey dew21.de oder beschwerde spider monkey dew21.de zu senden oder uns an die Anschrift Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund zu schreiben. Sie erreichen uns auch telefonisch unter der Rufnummer 0231.22 22 21 21.

Mit freundlichen Grüßen

  1. A.

Thorsten Kusnierz

Zentraler Koordinator BSM



16.03.2018 | 10:52
von Oli P. | Regelverstoß melden
Warum sollte man das auch in der Öffenlichkeit machen. da hat man dann vor Gericht keine Chance mehr.so kann man sich immer schön raus reden!



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