450 Views | 18.04.2016 | 08:54 Uhr
geschrieben von Jesse Pinkman
Wir (2 Personen) sind mit Iberia, von Düsseldorf über Madrid - nach New York (am 24.03.16) geflogen. Es sollte eine Kurzreise von 6 Tagen sein. In NY angekommen, stellten wir fest, dass unser Gepäck nicht da ist.
Sofort am Flughafen gemeldet. Vom Hotel aus mehrmals angerufen. Erst nach 2 Tagen (2 von 6 Tagen) kam der Koffer.
Auf meine Emails reagiert IBERIA, bis heute nicht.
Meine Forderung an IBERIA LAE S.A.:
Entschädigung, Erstattung der Kosten für notwendigen Dinge, die in NY gekauft werden mussten
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
1.
Anmahnung des Betrages unter angemessener Fristsetzung (drei bis vier Wochen) per Einschreiben (wegen der Nachweisbarkeit der Zustellung).
2.
a)
-bei Ablehnung der Ansprüche: Klage. Gerichtsstand wäre hier Düsseldorf als Erfüllungsort.
-bei Nichtreaktion: internationales Mahnverfahren
oder:
b)
Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesministerium für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn, Postanschrift: 53094 Bonn zur Schlichtung anrufen.
Näheres siehe auch: fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html zur Schlichtung und
www.fluggastrecht.blogspot.de/2015/03/fluggastrechte-durchsetzen.html zur Durchsetzung von Fluggastrechten