Durch waschbaer.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 374 Views | 07.12.2015 | 14:25 Uhr
geschrieben von Jacqueline Delley

waschbaer.de (Freiburg)

Mangelhaft produzierte Möbellieferung

Bestell-/Kundennummer: Kundennr.: 7.832.677 Ihre Ticket-Nr. 256084

Am 5.11.15 haben wir eine Möbellieferung von Waschbär Umweltversand erhalten (Wohnwand für Fr. 4700. -).

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4 Bilder

Von insgesamt 13 Möbelpaketen haben wir am 11.11.15 nur fünf geöffnet, da wir bei vier Paketen schwere, mittlere und leichte Mängel feststellten. (Siehe Bilder:1. Schwerer Produktionsfehler; 2. noch feuchtes, frisch geölt eingepacktes Möbel mit Abdruckspuren des Verpackungsmaterials; 3. Leim im Innengewinde vom Schubladenknopf und damit unmontierbar; 4. Zigarettenstummel des Packers miteingepackt oben auf Möbel liegend. Bei einem Regal fehlen alle Schrauben.)

Unsere Fragen, welche wir am gleichen Nachmittag an den Kundenservice von Waschbär stellten, wie wir mit der defekten Lieferung verfahren sollen (Schadenerhebung: ob Photos reichen würden; Umtriebsentschädigung oder allenfalls Preisminderung), hat man bis heute in den bisherigen Stellungnahmen von Waschbär nicht beantwortet.

Auf unseren Wunsch (siehe EINSCHREIBEN vom 17.11.15 und 2.12.15), dass Sie die kaputten Möbel holen und uns die bestellten Möbel in einwandfreiem Zustand liefern bis zum 15. Dezember 2015, wurde bisher nicht eingegangen.

SCHLAGWORTE

Hingegen äusserten Sie sich in Ihren Emails vom 25.11.15 und vom 1.12.15, die Möbellieferung zurückzuholen und eine Rückerstattung unserer Vorauszahlung von Fr. 2450. - zu veranlassen, sobald die Lieferung bei Ihnen eingetroffen ist.

Dies ist jedoch der Wunsch von Waschbär und nicht unserer, es bei einer Rückholung der gesamten Möbellieferung und der Rückerstattung der Vorauszahlung zu belassen.

Es ist für uns frustrierend, einen so grossen Aufwand betrieben zu haben, bei Ihnen eine individuell an unsere Bedürfnisse angepasste Wohnwand zusammenzustellen und in Auftrag zu geben, und dann von Ihnen anscheinend keine Unterstützung zu erhalten, wenn Sie die zugesicherte Leistung einer einwandfreien Möbellieferung nicht einhalten können.

Sie haben uns ja nicht einen schadhaften Restposten angeboten, den wir bei Nichtgefallen einfach zurücksenden können, sondern wir haben bei Ihnen bewusst qualitativ hochstehende Möbel aus Europäischer Produktion in Auftrag gegeben (Zitat von Ihrer Homepage waschbaer.ch: "geprüfte Qualität", "ausgewählte Produkte") und ebenso schreibt Waschbär sich "Engagement" und "Fairness" auf die Fahne.

Wir bitten "Waschbär Umweltversand" daher, auf unsere Fragen einzugehen und die Probleme einvernehmlich zu lösen, und uns als Kunden aus Fairness zu helfen, zum gewünschten Produkt in der bestellten Qualität zu kommen.

Ihr Bedauern in der Mail vom 1.12.15, dass es "möglicherweise Missverständnis mit dem Kundenservice gegeben hat", wirkt auf uns stossend, da es bisher belegterweise keine Antwort auf unsere Fragen oder Wünsche gibt. Wir hoffen, dass Sie nun auch Taten folgen lassen und engagiert, fair und kulant auf uns eingehen.

Danke für die Kenntnisnahme.

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Meine Forderung an waschbaer.de: Kulanz und Kundenfreundlichkeit, Lieferung einwandfreier Möbel bis 15. Dezember 2015 oder ansonsten Umtriebsentschädigung und eventuell Preisminderung bei kleinen Schäden


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


08.12.2015 | 11:22
von Jacqueline Delley noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am Mittwoch, 2.12.15, hat Waschbär "überfallartig" alle Möbel unter Angabe falscher Tatsachen abgeholt. Im Moment gehen wir dabei sogar von einer vorsätzlichen Täuschung aus:

Während meiner Abwesenheit erhielt mein Mann einen Anruf der Post (Disponent der Waschbär-Firma), ob sie innert 15 Minuten die gesamte Möbellieferung von Waschbär abholen könnten.
Mein Mann war sehr überrascht, da er sich nicht erinnern konnte, von mir eine Ankündigung der Rückholung erhalten zu haben. Darum fragte er zurück, ob dieser Termin mit Jacqueline Delley so telefonisch abgesprochen worden sei?

Darauf wurde seitens des Anrufers irgendwo eine Rückfrage getätigt und bestätigt, Frau Delley habe diese Rückholung so per Telefon gewünscht und angeordnet.

Dies ist definitiv eine Lüge.

Wir sind schockiert.

Einmal mehr fordern wir Waschbaer Schweiz auf, uns einwandfreie Möbel zu liefern.
Es besteht immer die Möglichkeit einer Preisminderung wegen Lieferverzögerung. Dies würden wir von einer integren Firma mit kompetentem Kundenservice, der interessiert ist an seinen Kunden, erwarten.


16.12.2015 | 22:47
von Jacqueline Delley noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma antwortet immerhin inzwischen wenigstens per Email auf unsere hartnäckigen Nachrichten, uns so nicht abfertigen zu lassen. Doch eine Klärung, ein Einlenken oder Entgegenkommen und Wahrnehmen Ihrer Pflicht ist bisher leider nicht in Sicht, ausser, dass Waschbär zusichert, uns wenigstens die Vorauszahlung zurückzuzahlen.

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass "ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten" besteht (Art. 8, UWG)


24.01.2016 | 17:31
von Jacqueline Delley endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier unsere Abschliessende Mail an Waschbär:

"Guten Tag

Danke für Ihre Stellungnahme vom 14.12.15 per Email.

Inzwischen ist der geschuldete Betrag, welchen wir vorausbezahlten, wieder von Ihnen auf unser Konto eingezahlt worden. Danke.

Zum Rest:

Sie schrieben:
Wir bedauern Ihre Konditionen nicht berücksichtigen zu können.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass das Problem gemäss unserem jetzigen Stand der Dinge darin liegt, dass Sie - beziehungsweise Firma Waschbaer - Ihre Konditionen nicht klärten und bis heute nicht klären. Beispielsweise bezog sich der Liefertermin "bis 15.12.2015", welchen wir nannten auf eine dreimonatige Lieferfrist - also auf Ihre Konditionen, die aber niemals von Ihnen klar angegeben worden sind.

Nach unserer Meinung bestehen verschiedene Verstösse gegen das "Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) :

https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2011/4909.pdf

Artikel 3, Abs. 1 Bst. s - 4
"1 Unlauter handelt insbesondere, wer (.) :

Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet

und es dabei unterlässt:

klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontakt- adresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen,

auf die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, hinzuweisen,

angemessene technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und korrigiert werden können,

die Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen; "

Sowie Artikel 8:
"Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen:
Unlauter handelt insbesondere, wer allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen. "

Übersicht der von uns Ihnen und Ihrer Firma vorgeworfenen Handlungen:
- Keine Email-Bestätigung (damals Mitte September 2016) der bestellten Möbel mit allen nötigen Angaben (zum Beispiel Rückgaberecht (beziehungsweise - Pflicht), Umtausch, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Haftung etc.)
- Keine klare Festlegung einer Lieferfrist
- Intransparente, nicht aussagekräftige Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mangelhafter Kundenservice und Kundenfreundlichkeit

Wir sehen insbesondere "ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten":
So haben wir bei Waschbär Möbel im Wert von rund 4800. - Fr. bestellt und eine Vorauszahlung von Fr. 2450. - geleistet (unsere Pflichten). Daraufhin kam (zwar bereits nach knapp zwei Monaten aber) eine auffällig schadhafte Möbellieferung (zumindest, was die ersten fünf ausgepackten Pakete betraf).
Unsere Rückfragen bei Waschbär bezüglich Ihrer Konditionen, wie mit der unbefriedigenden Lieferung zu verfahren, wurden nicht beantwortet (Zur Erinnerung: Belegbarkeit der Schäden durch uns oder einen ihrer Mitarbeiter, Umtausch oder Preisminderung bei Schäden, in Aussicht-Stellung einer Entschädigung bei grossem Aufwand unsererseits und Verlängerung der Lieferfrist durch Wartezeit auf Ersatzmöbel). Das wäre Ihre Pflicht.
Ihre Lösung war: "Ware abholen und Vorauszahlung zurück" - was wir nicht wollten.
Sie beharrten auf der Rücknahme der Möbel und es folgte eine überfallartigen Abholung ohne Auftrag meinerseits (siehe weiter unten).
Auf unsere Gegen-Argumente wurde erst gar nicht, später spärlich eingegangen und die Möbel wurden unter Anwendung von Täuschung bei uns überraschend abgeholt als nur mein Mann anwesend war.

Dies scheint uns kundenfeindlich und unlauter, war doch unser Aufwand und unser Vertrauen in ihr Gütesiegel "Qualität, Fairness, Engagement" gross - sonst hätten wir uns gar nicht erst auf die eher kostspieligen Möbel und die langen Lieferfristen eingelassen. (Zitat von Ihrer Homepage waschbaer.ch: "geprüfte Qualität", "ausgewählte Produkte". Ebenso schreibt Waschbär sich "Engagement" und "Fairness" auf die Fahne.) Wenn Sie sich solche Werte "auf die Fahne schreiben" (oder eben auf die Homepage), dann ist dies auch als Pflicht anzusehen, entsprechend zu handeln, meinen wir.

Bilder der mangelhaften Möbellieferung sind zu sehen bei unserer Beschwerde, welche wir bei ReclaBox.com deponierten:
ch.reclabox.com/beschwerde/109003?solve=4c055226b7e5f985a469d2aee510121fa9b49808

Auch bei ReclaBox hat Waschbär bisher noch keinen Kommentar hinterlassen.
Immerhin haben Sie als die Geschäftsleitung von Waschbär inzwischen wenigstens per Email auf unsere hartnäckigen Fragen, uns so nicht abfertigen zu lassen, reagiert, doch ein Einlenken oder Entgegenkommen ist bisher leider nicht in Sicht.

Unser finanzieller, konkreter Schaden von Fr. 289. - für die Möbeltransport-Firma bezieht sich indirekt auf Waschbär und hat aber einiges mit der mangelhaften Produktion der Waschbär-Möbel zu tun:
Der Zustelldienst der Post, hatte die zwei grössten Möbelstücke nicht - wie im Waschbär-Prospekt zugesichert - an den definitiven Standort gestellt und hielt dies irreführend in den Lieferdokumenten fest (was meinem Mann aber nicht auffiel beim Unterschreiben). Daher haben wir ja einen Möbeldienst von zwei Mann bestellt, die uns diese zwei schwersten Möbelstücke an den richtigen Ort im 2. Stock stellen und die insgesamt 13 Pakete mit Möbel auch auspacken und aufstellen sollten.
Die Fr. 289. - sind das Salär für die Möbelträger/-Aufsteller.
Die Möbelmänner konnten ihre Arbeit aber schliesslich gar nicht ausführen und waren vergeblich vorbeigekommen, da wegen der grossen Mängel der Möbellieferung ein Aufstellen an diesem Nachmittag nicht in Frage kam. Denn der sofort informierte Kundenservice von Waschbär rief entgegen der Zusicherung nicht zurück und "liess uns hängen". Deshalb ist dieses aufgewendete Geld auch als ein Teil des Schadens durch Waschbär anzusehen, welcher durch Sie, Waschbär, mitverursacht wurde.
Waschbär versucht, diesen finanziellen Schaden ganz der Post zuzuschieben und scheint die Augen davor zu verschliessen, dass die mangelhaft produzierten Möbel nicht aufgestellt oder ausgepackt werden konnten, weil der Kundendienst keine Antwort auf unsere Fragen geben konnte.

Wir möchten Sie nicht im Unklaren lassen, dass wir die Angelegenheit beim Konsumentenschutz und beim Seco gemeldet haben.

Inzwischen haben wir eine Künstlerin beauftragt, unsere alten Möbel umzugestalten im Shabby Chic Style. Damit wird nicht nur eine einheimische Künstlerin unterstützt, sondern es ist die ökologische und individuelle Lösung, welche uns vorschwebte, als wir bei Waschbär bestellten. Vor Online-Gross-Bestellungen, wie wir es bei Ihnen versuchten, sind wir "geheilt".

Viele Grüsse

Jacqueline Delley und Niklaus Streit"




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