1546 Views | 30.06.2015 | 16:12 Uhr
geschrieben von Sabine Grünberg

MediaShop Holding GmbH (Günzburg)

Achtung bei Fitmix

Bestell-/Kundennummer: M6557 Fitmix

Der Fitmix ist preiswerter bei Ratenzahlung, laut tv-Aussage. Haha, da kommen Bearbeitungsgebühren, Porto und Transportversicherung in höhe von 12,99€ dazu und damit ist man nicht besser gefahren. darüber wird man aber am Telefon informiert, also mein Ding, wenn ich mich drauf einlasse. Ich wollt ja das Gerät sooo gern haben. Tolle Idee mit dem Hahn, kann man sein frisch gemixtes Getränk sofort ins Glas einlaufen lassen, toll, denkste, mist. Braucht kein Mensch. Voll die Keim- und Schimmelschleuder, wenn man den Hahn nicht komplett auseinander nimmt. nur mit Flaschenbürstchen ist da nix. Das Gewindestück vom Hahn ist bereits eingerissen, ist also eine Schwachstelle. Den Mixer kann ich somit nicht benutzen, da dort, am Riss, alles rausspritzt. Auch schlägt das Gerät beim betätigen der Tasten Funken. Drei Reklamationen fanden bisher keinen Weg zu einem Zuständigen.

SCHLAGWORTE

Das Angebot der Ratenzahlung hat dann auch nicht wie gewünscht funktioniert. In meiner ersten Rate überwies ich auch gleich die Nebenkosten von 12,99€. Für die nächsten 3 Raten erteilte ich einen Dauerauftrag, was funktionierte. Ich bekam allerdings immerwieder mails, daß keine Zahlung eingegangen ist. Ich stellte dies richtig, mit Datum und Kontonummer und daß ich ja die angebotene Ratenzahlung mache. Als Antwort erhielt ich Zeilen, die überhaupt nicht auf meinen Text eingingen. Mein Konto wies die Zahlungen aus, wie von mir in Auftrag gegeben. Ich fühlte mich sicher. Vor der letzten Zahlung bekam ich allerdings Post von einer Inkassofirma. Es steht noch ein Betrag offen und dazu noch die Forderungen der Inkassofirma von knapp 80€. Und da bin ich nun am rotieren, denn ich bin mir keiner Schuld bewußt.

Das Gerät ist bezahlt, ich kann es nicht benutzen, die Firma finetrade/ MediaShop Holding meldet sich nicht und nach 25 jahren Wende hat mich doch noch jemand gelinkt.

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Meine Forderung an MediaShop Holding GmbH: Rücknahme des Gerätes, Rücknahme der Inkassoforderung


 
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