Startseite > Handel > Möbelhäuser > Mömax > gelöste Beschwerde-Nr.: 132919
Durch mömax gelöste Beschwerde. | 917 Views | 24.12.2016 | 16:12 Uhr
geschrieben von Rudolf Höfer

mömax (Würzburg)

Nie wieder

Bestell-/Kundennummer: 3001612629978

Am 02.12.2016 habe ich online bei „mömax“ einen Esstisch zum Preis von 233,90 Euro (inkl. 34,90 Euro Versandspesen) bestellt. Dieser Tisch war in mehreren Filialen als lagernd und über Onlinekauf als verfügbar ausgewiesen. Weiters wird auf der Homepage auf eine Lieferzeit von 1-2 Wochen hingewiesen. Ich bestelle seit vielen Jahren im Internet und hatte bei manchen Bestellungen leichtes „Bauchweh“, welches sich im Nachhinein bisher immer als unbegründet herausgestellt hat. Da es sich bei mömax um ein österreichisches Unternehmen handelt, wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, vor dem Kauf irgendwelche Recherchen anzustellen.

SCHLAGWORTE

14.12.2016

Nach zwei Wochen frage ich per E-Mail bezüglich eines Liefertermins nach, zumal die Kreditkarte unmittelbar nach der Bestellung belastet wurde. Ich erhielt eine Standardmail, dass die Beantwortung wegen des hohen Anfrageaufkommens wohl einige Tage dauern würde.

Nachdem ich innerhalb von zwei Tagen keine Antwort erhielt, habe ich in unterschiedlichen Bewertungsportalen recherchiert. Dabei bin ich auf Erfahrungsberichte gestoßen, die ich bei einer österreichischen Firma nicht erwartet hätte.

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16.12.2016

In einer weiteren E-Mail habe ich eine Lieferfrist bis zum 23.12.2016 gesetzt und gleichzeitig den Rücktritt vom Kauf erklärt, falls bis zu diesem Datum der Tisch nicht bei mir eingetroffen ist. Man ahnt es schon – es gab dieselbe Standardmail, wie schon bei der Anfrage zwecks Liefertermin, aber keine Stellungnahme.

23.12.2016

Ich habe angesichts der Tatsache, dass ich weder eine Stellungnahme noch den Esstisch erhalten habe, den Rücktritt vom Kauf per E-Mail erklärt. Das ausgefüllte Rücktrittsformular als pdf-Dokument wurde mitgesandt und um Bestätigung gebeten. Binnen weniger Minuten – Sie wissen es - die Standardmail.

Sofern binnen 30 Tagen keine Rückzahlung des bereits abgebuchten Rechnungsbetrages erfolgt, werde ich Rechtshilfe in Anspruch nehmen.

Da in Kürze der Kauf einer Küche ansteht, bin ich froh, diese Erfahrung nun beim Esstisch gemacht zu haben.

Resümee:

Ich werde zukünftig auch bei vermeintlich seriösen Firmen aus Österreich entsprechende Informationen einholen und kann aufgrund der gemachten Erfahrungen nur jedem raten, einen weiten Bogen um die Firma „mömax“ zu machen.

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Meine Forderung an mömax: Erstattung des abgebuchten Geldbetrages


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


31.12.2016 | 16:27
von Rudolf Höfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Stornierung des Kaufvertrages wurde am 27.12.2016 bestätigt - das Geld ist aber noch nicht am Konto.


02.01.2017 | 19:43
von Rudolf Höfer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Geld wurde mit 31.12.2016 zurückgebucht.




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