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531 Views | 23.10.2010 | 10:24
Media Markt (Berlin)
Reklamation von Aktionsartikeln
Wir haben bei Media Markt im Rahmen einer Aktion (zweiter Haushaltsartikel für die Hälfte) einen Kühlschrank und einen Geschirrspüler gekauft. Nach gut vier Monaten ist der Geschirrspüler defekt, der Techniker kam schon drei mal und erklärte das Gerät für nicht mehr funktionstüchtig. Media Markt hat uns angeboten, das gleiche Gerät noch mal zu liefern, ohne weitere Kosten.
Da der Verkäufer aber davon abgeraten hat, da es sich um ein Billiggerät handelt, stellte ich ihm diese Frage: der damals gekaufte Kühlschrank kostetete rund 600 Euro, der Geschirrspüler 240. Wir haben aber nur die Hälfte, also 120 Euro, bezahlt. Jetzt würde ich aber gern einen qualitativ besseren Geschirrspüler kaufen wollen - für den im Rahmen der Aktion gültigen Preis. Angenommen dieser kostet jetzt 400 Euro, müsste ich ihn ja für 200 bekommen, abzüglich des Preises, den wir für den kaputten GS bezahlt haben (120 Euro). Dies würde eine Zuzahlung von 80 Euro für uns bedeuten.
Leider kam mir der Verkäufer nicht entgegen und meinte, dass die Aktion ja vorbei sei. Was kann ich denn aber dafür, dass das Gerät defekt ist, meine Arbeitsplatte kaputt gemacht hat und die Küche unter Wasser stand.
Über die Verbraucherzentrale war leider nichts näheres zu erfahren, außer über die kostenpflichtige Hotline (1,86 euro/min), in die ich nicht auch noch investieren möchte. Vielleicht kann mir jemand helfen und klären, ob ich das Recht habe, ein zweites Gerät zu den selben Aktionkonditionen zu erwerben.

Sie haben keinen Anspruch ein anderes Gerät zum Preis einer Aktion zu bekommen, die schon seit einigen Monaten vorbei ist. DER MM hat korrekt reagiert, indem er Ihnen eine Ersatzlieferung des identischen Gerätes angeboten hat. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, können Sie eine Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, d. h. Sie können die ursprünglich bezahlten 120 € abzüglich einer eventuellen Nutzungspauschale (für den Zeitraum, indem Sie die Geräte nutzen konnten) erhalten. Falls Sie durch die Benutzung des Gerätes einen Schaden erlitten haben (Wasserschaden?), können Sie diesen ebenfalls bei MM geltend machen, sie müssen dies allerdings belegen können.
Weitere rechtlichen Ansprüche haben Sie nicht.
Der Händler ist Gewährleistungsgeber und dementsprechend Ihr Vertragspartner, zu mindestens nach der kurzen Zeit.
Lassen Sie sich nicht an den Hersteller abwimmeln, fordern Sie bei Notwendigkeit den MM-Geschäftsführer.
Viel Glück
Beschwerde ist gelöst.