Grüner Funke (Hamburg)
Bonusverweigerung aufgrund Gewerbe
Bestell-/Kundennummer: GF5019115116
Ich war bis 31.01.17 Stromkunde bei Grüner Funke. Da auf meiner Schlussabrechnung nicht der vertragsmäßig vereinbarte Neukundenbonus aufgeführt war, habe ich auf Rückfrage die Information erhalten, dass ich aufgrund AGB §8.4 keinen Anspruch auf den Neukundenbonus habe, da an der Belieferungsstelle ein Gewerbe angemeldet ist.
In den für mich gültigen AGB heisst es dazu:
8.4 Der Bonus und Frei-kWh werden nur Kunden gewährt, die die Energie in ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) beziehen und verbrauchen.
Allerdings ist unter $13 BGB ist die Eigenschaft als Verbrauchers wie jedoch wie folgt definiert:
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, wer ein Geschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Dafür ist der zeitliche Anteil der privaten Nutzung, nicht das Maß der Kostendeckung durch den anderen Nutzungsanteil entscheidend.
Da ich den Strom in meiner Eigenschaft als Verbraucher beziehe und an der Belieferungsstelle zu diesem Zweck verbrauche, ist eine Verweigerung des Neukundenbonus unzulässig. Das an der Belieferungsstelle ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet ist, spielt hierbei keine Rolle, da der Strom nicht zum Zwecke der gewerblichen Nutzung bezogen wurde. Die Stromlieferung ist alleinig dem Zweck der privaten Bedarfsdeckung zuzuordnen, daher ist ein Ausschluss der Bonuszahlung nicht zulässig.
Ich erwarte die korrigierte Stromabrechnung und die Überweisung meines Guthabens bis zum 31.03.2017.
16.03.2017 | 14:22
Abteilung: Leitung Kundenservice
Lieber Kunde,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Grüner Funke Service-Team
Nun bin ich mal gespannt, ob die Auszahlung eben so zügig erfolgt, was auch immer "zeitnahe Auszahlung" auf der Rechnung heißen mag.
Ich werde weiter berichten.