Durch Dipl. Ing. Fust gelöste Beschwerde. | 813 Views | 10.01.2017 | 14:37 Uhr
geschrieben von Urs Peter

Dipl. Ing. Fust AG (Oberbüren-Uzwil)

Angeschriebenen Preis nicht eingehalten

Reklamation

BILDER
1 reclabox beschwerde de 133690 thumb
1 Bild

Geehrte Damen und Herren,

heute Nachmittag 06.01.2017 war ich in der Fust Filiale Rheinpark, 9430 St. Margrethen.

Ich habe dort die Gaming Maus Logitech G G700 s Wireless Mouse gesehen.

Diese Maus stand in der Auslage und war mit einem gelben Aktionszettel angeschrieben. Der Preis auf dem gelben Preisschild lautete auf Fr. 79. 90.

Beim Bezahlen wurde mir Fr. 129.90 berechnet.

Darauf sagte ich dem Angestellten, dass die Maus mit dem vorgenannten Preis von Fr. 79. 90 angeschrieben ist.

Der Verkäufer sagte, dass dies im System aber nicht so erfasst sei.

Wir stoppten die Zahlungsmodalität und gingen zusammen zum Ausstellungsort.

Der Verkäufer sah das Preisschild, erkannte den Preis und entfernte das gelbe Preisschild auf der Stelle.

Wieder bei der Kasse sagte er dieses Preisschild sei ein Fehler und er könne mir die Maus nicht zu diesem angeschriebenen Preis verkaufen.

Schliesslich habe er im Interesse der Filiale zu handeln.

SCHLAGWORTE

Ich wies darauf hin, dass meines Wissens es nach dem Gesetz,

sehr wohl der angeschriebene Preis verbindlich sei.

Gemäss OR Artikel 7 Absatz 3, heisst es, dass der angeschrieben Preis im Regal oder Schaufenster grundsätzlich verbindlich ist. Sofern dieser für den Konsumenten nicht als klarer Irrtum deklariert werden kann. Wenn ein Aktionszettel angeschrieben ist, ist dies für mich nicht klar erkennbar und ich als Kunde erwarte zumindest eine Kulanzhandlung des Mitarbeiters bzw. des Filialleiters.

Daraufhin gab er sich als Filial- Leiter zuerkennen und wollte mir die Maus weiterhin nicht zum deklarierten Preis verkaufen.

Nach längerem Hin-und Her entschied ich mich die Maus zu dem verlangten Systempreis nicht zu kaufen.

Ich bin der Meinung, dass ein Filialleiter einen Wissensstand braucht und/oder im Minimum etwas Verhandlungsgeschick.

Man sollte nach einem in der Filiale unterlaufenen Fehler nicht das Interesse der Filiale in den Vordergrund stellen und den Kunden zu vergraulen.

Gerne erwarte ich Ihre Antwort.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Dipl. Ing. Fust AG: Einhalten des angeschriebenen Preises / Entschädigung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


10.01.2017 | 17:06
von Crazy | Regelverstoß melden
In der Schweiz gilt wie auch bei uns in der BRD:

Vertrag = Rechtsgeschäft, bestehend aus übereinstimmenden gegenseitigen Willensäusserungen der Parteien
Legaldefinition (OR 1 Abs. 1)

Zum Abschluss eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich (OR 1)

Fazit.

Einer wollte nicht = Kein Rechtsgeschäft

Allerdings haben Sie sich vollkommen richtig verhalten das invitatio ad offerendum angenommen und Ihrerseits ein Kaufangebot zum Verkaufsangebot an der Kasse abgegeben.

Dann kommt wieder die Geschichte mit dem vertrag und dem Rechtsgeschäft.

Der Verkäufer wollte nicht. Ergebnis. Kein Rechtsgeschäft.

Fazit: Preißauszeichnung sind für den A.!

Dennoch hätte der Verkäufer aus Kulanzgründen etwas mit dem Preis runtergehen sollen um die Kundenbindung zu stärken.

Beste Grüße

17.01.2017 | 19:09
von Urs Peter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja vielen Dank der Nachfrage
alles zu meiner Zufriedenheit gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!