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835 Views | 05.01.2017 | 14:06 Uhr
geschrieben von Rebecca Hamel
Habe mir letzte Woche bei Media Markt Aschaffenburg ein Samsung A 3 gekauft. Blöd gelaufen, der Touchscreen is defekt. Wollte es heute gegen ein neues Gerät eintauschen. Laut des Fillialleiters (der laut eigener Aussage das ganze BGB kennt) sei nur ein Einsenden möglich. Mein Hinweis (sicherlich etwas lauter vorgetragen, ich lasse mich nicht gern abzocken), dass es für den Käufer grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen Neulieferung und Nachbesserung im Sinne der Nacherfüllung gibt (außer die Unverhältnismäßigkeit wird begründet dargestellt - der werte Herr hat den Schaden aber nicht mal begutachtet), wurde abgewehrt mit "Das ist deine Meinung". Und das von einem Unternehmen, das sich für seinen Service rühmt.
Meine Forderung an Media Markt:
Sofortiger Umtausch des defekten Geräts gegen ein funktionstüchtiges.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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