Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 331 Views | 04.01.2017 | 09:50 Uhr
geschrieben von Annelore Lubeck

Stromio GmbH (Kaarst)

Sonderkündigung wird nicht bestätigt

Bestell-/Kundennummer: 123176672

Nach Preiserhöhung im Dez. 2016 ab Febr. 2017 wird die Kündigung nicht bestätigt

aufgrund der Preiserhöhung haben wir den Vertrag ab Erhöhung gekündigt.

SCHLAGWORTE

Zitat aus dem Schreiben welches nur mittels Internet zuging.

"Sie haben das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. "

Wir haben mittels FAX gekündigt und erhielten folgende Email.

Sehr geehrte Frau Lubeck,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.12.2016.

Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per E-Mail nicht anerkennen können. Gemäß den für Sie gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.

Wir möchten Sie gerne weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen.
Deshalb bieten wir Ihnen an, anstelle Ihrer Kündigung einen Tarifwechsel in unseren Bestandskundentarif "grünstrom Classic" vorzunehmen. Bei Interesse erwarten wir gerne Ihre Rückantwort oder Ihren Anruf, um Ihnen ein persönliches Angebot zu erstellen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Vogt
Ihr stromio Kunden-Service-Team

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sonderkündigungsbestätigung zum 31.01.2017


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Kommentare und Trackbacks (1)


04.01.2017 | 10:24
von Annelore Lubeck gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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