VON WILMOWSKY (München)
Kein Lieferschein, keine Ausfuhrbescheinigung
Bestell-/Kundennummer: 27559
Obwohl in der Bestellung klar deklariert wurde, dass die Ware anschließend ausgeführt wird und darum die nötigen Papiere beigelegt werden sollen, unterblieb dies. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung ist nicht möglich.
Obwohl in der Bestellung klar deklariert wurde, dass die Ware anschließend ausgeführt wird und darum die nötigen Papiere beigelegt werden sollen, unterblieb dies. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung ist nicht möglich.
Der E-Mail-Verkehr ergab, dass von Wilmowsky (wer die E-Mail genau schrieb, konnte nicht eruiert werden, da man keine Namen verwendet), zwar einräumt, dass das Versäumnis auf ihrer Seite liegt und man mich hätte darauf aufmerksam machen müssen, dass keine solche Ausfuhrpapiere beigelegt werden. Auf den Hinweis, dass auch ein Lieferschein oder sonst ein Beleg fehlte, den man hätte abstempeln können, kam keine Reaktion mehr. Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass sie die Mehrwertsteuer nicht zurückerstatten könnten und auch sonst kein Entgegenkommen möglich wäre. Dass die Mehrwertsteuer nicht zurückerstattet werden kann, ist nachvollziehbar. Dass kein weiteres Entgegenkommen möglich ist, enttäuscht.
Pech gewesen, geschätzte Damen und Herren, das wars, ich kaufe bei Ihnen nicht mehr ein.
02.11.2016 | 09:32
Abteilung: Customercare
Sehr geehrter Herr Rau,
die für die Ausfuhr des Stummen Dieners nötige Rechnung lag der Sendung bei. Wie wir auf unserer Internetseite angeben, benötigen wir die Zolldokumente im Original, um Ihnen die Mehrwertsteuer erstatten zu können:
https://www.vonwilmowsky.com/haeufig-gestellte-fragen-faq#13
"Führen Sie unsere Waren als Privatperson in die Schweiz aus, so erhalten Sie von uns in zweifacher Ausfertigung Ihre Rechnung inklusive der deutschen Mehrwertsteuer für die Erstellung der Ausfuhrpapiere an der Grenze. Nach der Ausfuhr übersenden Sie uns einfach die vom Zoll abgestempelten Ausfuhrdokumente, und wir erstatten Ihnen die Mehrwertsteuer. "
Beide Rechnungen waren in einer Dokumentenmappe, welche außen am Karton klebte, hinterlegt. Selbstverständlich hätten wir Ihnen diese vor der Ausfuhr der Ware in die Schweiz erneut per E-Mail zukommen lassen. Sie haben uns jedoch erst nach Ausfuhr der Ware kontaktiert und um eine Erstattung der Mehrwertsteuer gebeten, was uns leider aus steuerrechtlichen gründen ohne die abgestempelten Zolldokumente im original nicht möglich ist.
Mit besten Grüßen,
Melanie Gabler
Head of Customer Care
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Es tut mir leid, die Rechnungen lagen nicht bei. Dies mag daran liegen, dass die Lieferadresse (S. Rau) nicht mit der Rechnungsadresse (Wanner, Schweiz) übereinstimmt, das kann jedoch unmöglich mein Problem sein. In der Dokumentenmappe war nicht einmal eine Beschreibung der Ware, sondern nur die Adresse des Empfängers in Deutschland.
Und wohlgemerkt, ich habe nicht um Rückerstattung der Mehrwersteuer gebeten, sondern um Erstattung des Schadens, der entstanden ist, weil Sie die nötigen Ausfuhrpapiere, bzw. die Rechnung nicht beigelegt haben. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Mit freundlichen Grüssen
F. Wanner