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Durch Jacadi.de gelöste Beschwerde. | 271 Views | 09.10.2016 | 11:46 Uhr
geschrieben von Anne Vrublevskyy

Jacadi.de (Paris)

Doppelte Abbuchung wird nicht erstattet

Bestell-/Kundennummer: 2200055

Mitte Juni 2016 habe ich eine Online-Bestellung bei Jacadi.de Kindermoden getätigt und mit Kreditkarte (Visa) bezahlt.

Der Betrag von 85,10 wurde auf meiner Kreditkarte und dann auch auf meinm Girokonto doppelt belastet (am 14.6. und am 21.6. für ein und dieselbe Bestellung).

Der Betrag wurde mehrfach zurück gefordert und Kontoauszüge zum Nachweis vorgelegt. Meine Bank, die Postbank München, hat Ende Juli auf meinen Wunsch hin die Belege für beide Buchungen bei Jacadi angefordert. Bisher keine Reaktion von Jacadi.

Somit warte ich nun bereits seit 2.5 Monaten auf Rückerstattung des Betrages.

Ich war bisher treue Kundin und bin über den Umgang mit mir sehr enttäuscht. Ich kann nur andere Eltern vor einer Onlinebestellung bei jacadi warnen, zumal in meinem Bekanntenkreis ebenfalls Doppeltbuchungen vorkamen.

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Meine Forderung an Jacadi.de: Erstattung meines Geldes und eine Entschuldigung


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Kommentare und Trackbacks (3)


09.10.2016 | 14:59
von ReclaBoxler-7460335 | Regelverstoß melden
Und warum haben Sie damals der Lastschrift auf dem Girokonto nicht einfachen widersprochen? Dann hätten Sie das Geld schon lange zurück und müssten sich nicht rummachen.

09.10.2016 | 15:48
von Anne Vrublevskyy gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Tag,

nach erneuter Zusendung von Belegen hat Jacadi in der Zwischenzeit (fast 3 Monate später) endlich die Summe erstattet. Eine Entschuldigung bekam ich leider nicht.


09.10.2016 | 19:38
von Anne Vrublevskyy | Regelverstoß melden
An ReclaBoxler-7460335: Bezüglich Ihres Kommentars zu meiner Beschwerde:

Zur Information: Leider kann man nur der gesamten Lastschrift=gesamten Kreditkartenabrechnung widersprechen. Somit würde das auch rechtmäßig gebuchte Beträge anderer Firmen betreffen. Glauben Sie mir, auf diese überaus ausgefallene Lösung wäre ich sonst bestimmt auch selbst gekommen.
Außerdem war der doppelt gebuchte Betrag auf ein und der selben Abrechnung doppelt. Einer davon war ja rechtmäßig.

09.10.2016 | 19:39
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